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Der Mutter-Kind-Pass: Untersuchungen des Kindes


Der Mutter-Kind-Pass begleitet Eltern durch die Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre ihres Kindes. Es ist wichtig, den Mutter-Kind-Pass auch zur Geburt ins Krankenhaus mitzunehmen bzw. bei einer Heimgeburt bereitzhalten, denn der Geburt und der Gesundheit des Neugeborensind gleich mehrere Seiten gewidmet. So werden unter anderem die Zeit des Blasensprungs, die Art der Geburt und evtl. notwendige Hilfsmaßnahmen festgehalten. In den ersten Minuten nach der Geburt erfolgt auch schon die erste Untersuchung des Neugeborenen. Die Bewertung von Atmung, Herzschlag, Muskelspannung, Hautfarbe und Reflexen findet sich im sogenannten APGAR-Score wieder. Die optimale Punkteanzahl beträgt 9 bis 10.

Hat die Mutter eine Blutgruppe mit negativem Rhesusfaktor, wird beim Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt die Blutgruppe bestimmt. Ist das Kind im Gegensatz zur Mutter Rhesusfaktor-positiv, erhält die Mutter eine Spritze mit Anti-D-Immunglobulin. Dieses Immunglobulin verhindert, dass die Mutter Antikörper gegen die Blutgruppe ihres Kindes bildet. Somit können bei einer späteren Schwangerschaft keine Probleme auftreten.

Von den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen während der Schwangerschaft sind fünf Untersuchungen vorgeschrieben, um in Österreich den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zu erhalten. Gleiches gilt für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen während der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes. Aber auch noch einige zusätzliche Untersuchungen werden im Mutter-Kind-Pass (MKP) empfohlen: Insgesamt sind bis zum 62. Lebensmonat neun Untersuchungen vorgesehen. Das bedeutet, dass Sie den Mutter-Kind-Pass etwa bis zum fünften Geburtstag des Kindes zu jedem Arztbesuch mitnehmen sollten.


Die erste Untersuchung

Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung des Kindes muss grundsätzlich in der ersten Lebenswoche vorgenommen werden. Sie findet zumeist noch im Krankenhaus statt. Bei einer Hausgeburt oder einer ambulanten Entbindung muss bis sieben Tage nach der Geburt der Kinderarzt aufgesucht oder ein Hausbesuch vereinbart werden.

Untersucht werden Herz und Atemwege, die Sinnesorgane, Mundhöhle und Rachen, Haut und Nabel sowie die Gliedmaßen und das Genitale. Weiters wird der Arzt die Reflexe testen und an der Ferse Blut abnehmen, das in Folge auf angeborene Stoffwechselstörungen untersucht wird. Bei einer Hausgeburt oder ambulanten Entbindung kann dies auch die Hebamme durchführen. Stoffwechselstörungen sind zwar selten, können aber bei zu später Diagnose massive Schäden anrichten.

Im Mutter-Kind-Pass ist in der ersten Woche weiters eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte zur Früherkennung einer Hüftdysplasie (Fehlstellung des Hüftgelenks) vorgesehen. Besteht eine geringe Dysplasie bzw. Reifungsverzögerung der Hüfte, erfolgt eine weitere Kontrolle drei Wochen später, bei normalem Befund in der sechsten bis achten Lebenswoche.

Eine weitere Untersuchung des Neugeboren ist das Neugeborenen-Hörscreening, die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE). Dringen Schallwellen in ein gesundes Innenohr, reagiert es aktiv mit Schwingungen, die sich mit einer kleinen Sonde im Gehörgang messen lassen. Mithilfe der Messung der otoakustischen Emissionen lässt sich also schnell und zuverlässig überprüfen, ob das Gehör des Babys funktioniert. In vielen Fällen wird dieser Hörtest bereits im Spital durchgeführt. Was das nicht der Fall oder waren die Ohren etwa noch durch Fruchtwasser verlegt, erfolgt die Untersuchung beim niedergelassenen HNO-Arzt.

Die zweite Untersuchung

Die zweite Untersuchung findet von der vierten bis zur siebten Woche statt. Die ersten Wochen mit dem neuen Erdenbürger stellen das Leben auf den Kopf, sodass man leicht auf Termine vergisst. Halten Sie Ihren Mutter-Kind-Pass daher griffbereit oder prägen Sie sich die ersten Termine nach der Geburt gut ein.

Bei der zweiten Untersuchung wird das Baby erneut gewogen, und seine Körperlänge und sein Kopfumfang werden gemessen. Der Arzt wird Sie fragen, ob Sie stillen, und sich nach Trinkschwierigkeiten und zwischenzeitlichen Erkrankungen erkundigen. Im MKP wird notiert, ob Ihr Kind in Bauchlage den Kopf heben und seitwärts drehen kann und andere Menschen mit den Augen fixiert. Machen Sie sich keinen Stress, wenn Ihr Baby etwas noch nicht kann; jedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Weiters werden die Augen Ihres Kindes mit Stablampe und/oder Augenspiegel untersucht, um eine angeborene Netzhauttrübung ausschließen zu können.

Die zweite Untersuchung umfasst weiters eine orthopädische Untersuchung zu möglichen Erkrankungen des Bewegungsapparates. Der Kinderarzt wird sich den Kopf, den Hals, die Wirbelsäule, die Hüften und die Beweglichkeit der Arme und Beine ansehen. Besonderer Fokus wird auf die Füße gelegt, denn häufig liegt bei Babys eine Fußfehlstellung (Sichelfuß, Klumpfuß, etc.) vor. Die häufigste Fehlstellung - die Sichelbeine - sind durch konsequentes Massieren gut in den Griff zu bekommen. Unabhängig davon ist in der sechsten bis achten Woche ein weiterer Hüftultraschall vorgesehen.

In der sechsten Woche wird laut österreichischer Impfempfehlungen auch mit den Impfungen begonnen. Die Rotavirus-Schluckimpfung schützt vor einer durch Rotaviren verursachten, höchst ansteckenden Durchfallerkrankung.


Die dritte Untersuchung

Da die dritte Untersuchung vom dritten bis fünften Lebensmonat stattfindet, haben Sie nun zeitlich mehr Spielraum und können die Untersuchung etwa so festlegen, dass man den Termin mit einer Impfung kombinieren kann. Auch bei der dritten Untersuchung wird Ihr Baby gewogen und gemessen.

Auf den letzten Seiten im MKP finden Sie Perzentilenkurven für Körperlänge und Körpergewicht, mit denen Sie die Entwicklung Ihres Kindes vergleichen können. Im Idealfall entwickelt sich das Baby entlang eines Wachstumskanals, wobei kurzfristige Schwankungen und Abweichungen nach oben oder unten durchaus normal sind. Wenn ihr Baby kontinuierlich aus dem Perzentilenkanal herausfällt, wird ihr Kinderarzt evtl. eine Blutabnahme zum Ausschluss einer Wachstumsstörung veranlassen.

Bei der dritten MKP-Untersuchung geht es u.a. darum, gezielt mögliche Koordinations- und Haltungsstörungen, die vom Gehirn ausgehen, aufzudecken. Dabei überprüft der Arzt die Kopfkontrolle, indem er das Kind an beiden Händen vom Liegen zum Sitzen hochzieht und testet, ob es den Kopf halten kann. Außerdem beobachtet er, ob das Kind in Bauchlage den Kopf frei halten kann. Es wird geprüft, ob Ihr Baby nach etwas greifen kann, ob es Gegenständen oder Personen nachblickt, ob es spontan lächelt und Laute formt.


Die vierte Untersuchung

Wenn Ihr Kind etwa ein halbes Jahr alt ist, beginnt es, körperlich rasche Fortschritte zu machen. Auch die Interaktion mit den Eltern und anderen Personen wird komplexer und intensiver. Wichtige Aspekte der vierten MKP-Untersuchung, die zwischen dem siebten und neunten Lebensmonat stattfindet, sind die Bewegungsmöglichkeiten und die Geschicklichkeit Ihres Kindes. Der Arzt prüft, ob Ihr Kind Bewegungsstörungen hat: Ob es sich in Bauchlage mit den Händen abstützen und den Kopf in jeder Körperlage sicher halten kann, ob es mit beiden Händen gezielt greifen und Gegenstände von einer in die andere Hand geben kann, oder ob es beim Hochziehen mithilft, wenn man ihm zwei Finger hinhält.

Die körperliche Untersuchung beinhaltet neben der Messung des Körpergewichts, der Körpergröße sowie des Kopfumfangs die Untersuchung von Herz und Lunge.

Die geistige Entwicklung Ihres Kindes lässt sich anhand verschiedener Reaktionen beobachten, z. B. anhand des Blickkontakts oder der Reaktionen auf verschiedene Geräusche.

Der Schwerpunkt der vierten Untersuchung ist die Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung, wobei der Fokus auf dem Gehör liegt. Ihr Arzt wird Sie fragen, ob Ihr Baby auf Zurufe und auf Geräusche wie etwa das Telefon oder die Türklingel reagiert und ob es bei plötzlichen lauten Geräuschen erschrickt. Er untersucht die Ohrmuschel, den Gehörgang und das Trommelfell sowie die Nase, den Mund und den Rachen. Diese Untersuchung kann für Ihr Baby etwas unangenehm sein, ein Schnuller oder Spielzeug können Ihr Baby aber sicher ablenken.

Achtung: Bereits nach der vierten Untersuchung werden Sie von der Krankenversicherung aufgefordert, die Dokumentation der bisherigen MKP-Untersuchungen vorzulegen. Trennen Sie dazu die dafür vorgesehenen Seiten am Ende des Mutter-Kind-Passes heraus (machen Sie am besten sicherheitshalber eine Kopie) und schicken Sie sie an die zuständige Stelle Ihrer Krankenversicherung.


Die fünfte Untersuchung

Die fünfte Untersuchung findet zwischen dem zehnten und 14. Lebensmonat statt. Der Arzt begutachtet, wie sich die äußeren Geschlechtsorgane entwickeln; beispielsweise prüft er, ob beim Buben beide Hoden im Hodensack liegen. Bei etwa drei Prozent der Neugeborenen sind einer oder beide Hoden nicht im Hodensack (Hodenhochstand). Nach einem Jahr hat sich das Problem aber in den meisten Fällen gegeben. Weiters werden die Reflexe sowie die Herz- und Atmungsfunktion überprüft.

Wichtig ist zu diesem Zeitpunkt auch, wie sich die Sinne und die Sprache Ihres Kindes entwickeln, ob es z. B. Silbenverdoppelungen ("Dada") bildet und Sprachlaute imitiert. Der Arzt beobachtet, wie das Kind mit Spielsachen umgeht und ob es Gegenstände untersucht (schüttelt, ertastet, damit klopft, etc.). Weiters ist in der fünften MKP-Untersuchung ist eine Augenuntersuchung inkludiert. Spätestens jetzt müssen Hinweise auf mögliche Sehstörungen abgeklärt werden.

Besondere Aufmerksamkeit richtet der Arzt auf die neuen Fähigkeiten Ihres Kindes, z. B. Krabbeln, freies Sitzen, das Hochziehen an Gegenständen und die ersten Gehversuche. Da Ihr Kind nun immer mobiler wird, birgt dieses Alter besondere Unfallgefahren. Unfälle stellen eine der häufigsten Ursachen für Arztbesuche dar und sind bei Kindern leider auch die häufigste Todesursache. Viele Unfälle könnten aber verhindert werden, wenn man die typischen Gefahren und Unfallumstände kennt. Ihr Kinderarzt wird Sie daher laufend darauf aufmerksam machen, wie Sie Gefahrenquellen in Haus und Garten entschärfen können.

Nach der fünften Untersuchung werden Sie erneut von Ihrer Krankenversicherung aufgefordert, die MKP-Untersuchung nachzuweisen.


Die sechste Untersuchung

Die sechste Untersuchung findet nach etwa zwei Jahren zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat statt. Da Kinder im Lauf des zweiten Lebensjahres große Entwicklungsschritte machen, wird nun getestet, ob sich Ihr Kind altersgemäß entwickelt hat. Körpergewicht, Körperlänge und Kopfumfang werden gemessen. Die körperliche Untersuchung soll zeigen, ob Ihr Kind Fehlbildungen der Wirbelsäule, einen Beckenschiefstand, X- bzw. O-Beine oder einen Fehlstellung der Füße hat. Geprüft wird auch, ob Ihr Kind sicher alleine gehen, laufen, sich bücken und wieder aufrichten kann.

Bei der sechsten MKP-Untersuchung steht wieder eine umfassende Augenuntersuchung an. Diese ausführliche Untersuchung wird ausschließlich vom Augenarzt durchgeführt. Weiters untersucht der Kinderarzt Hals, Nase und Ohren und prüft Herz- und Lungen. Er wird sich nach der Ernährung Ihres Kindes erkundigen und nach dem Zähneputzen. Zum Zeitpunkt der sechsten Untersuchung sollte die Grundimmunisierung abgeschlossen und sollten alle Impfungen im Impfpass dokumentiert sein.

Zu guter Letzt wird sich der Kinderarzt nach Verhaltensauffälligkeiten wie Schlaf- und Sprachstörungen erkundigen. Schläft Ihr Kind nachts durch, oder wird es häufig wach? Kann es Sätze mit zwei Wörtern bilden? Wie groß ist der Wortschatz? Wichtig ist auch das Spielverhalten: Versteckt Ihr Kind z. B. Gegenstände, imitiert es alltägliche Handlungen und beherrscht es einfache Rollenspiele?


Die siebente Untersuchung

Die siebente Mutter-Kind-Pass-Untersuchung findet zwischen dem 34. und 38. Monat statt. Ihr Kind ist jetzt drei Jahre alt und hat in den letzten Monaten seine motorischen, psychischen und sozialen Fähigkeiten beachtlich weiterentwickelt. Diese werden vom Kinderarzt überprüft, genauso wie der Allgemein- und Ernährungszustand. Da Ihr Kind jetzt schon sehr mobil ist, wird Sie Ihr Arzt auch weiterhin über die Prävention von Unfällen informieren, insbesondere die Vermeidung von schweren Kopfverletzungen, Ertrinkungsunfällen und Verbrennungen.

Evtl. war Ihr Kind in der Zwischenzeit schon einmal beim Zahnarzt. Ihr Kinderarzt wird sich danach erkundigen und in jedem Fall das Gebiss überprüfen, wobei er besonders auf Karies und Zahnverfärbungen achtet.

Wie bei jeder Untersuchung wird der Impfstatus kontrolliert. Versäumte Impfungen sollten nachgeholt werden.


Die achte Untersuchung

Die achte Untersuchung findet zwischen dem 46. und 50. Monat statt, Ihr Kind ist jetzt also etwa vier Jahre alt. Überprüft werden die kognitive Entwicklung sowie die grob- und feinmotorischen Fähigkeiten: körperliche Geschicklichkeit, Koordination sowie Gang und Haltung Ihres Kindes. Eventuelle Haltungsschäden sollte man so früh wie möglich erkennen. Sprachentwicklung, Selbstständigkeit und Kontaktfreudigkeit sind weitere Punkte, über die Ihr Arzt mit Ihnen sprechen wird.

Wichtig ist auch, was Sie selbst an Ihrem Kind beobachten und welche Besonderheiten Ihnen auffallen. Hier eine Frageliste, die Sie sich als kleine Hilfe beantworten können:

  • Kann Ihr Kind ganze Sätze und "Ich-Sätze" bilden?
  • Spricht es seinen Vor- und Nachnamen?
  • Wie spielt es? Spielt es mit anderen Kindern? Wie ist sein Sozialverhalten?
  • Kann es alleine essen, und beginnt es, sich alleine anzuziehen?
  • Wie ist sein Schlafverhalten? Schläft es nachts durch?
  • Hat Ihr Kind seine Trotzphase schon hinter sich?
  • Falls Ihr Kind in den Kindergarten geht: Geht es gerne dorthin, oder hat es Schwierigkeiten, sich von den Eltern zu trennen? Wie ist sein Verhältnis zu anderen Kindern?


Die neunte Untersuchung

Die neunte Untersuchung (Vorschuluntersuchung) findet vom 58. bis zum 62. Lebensmonat statt. Die Fünf-Jahres-Untersuchung ist die letzte Gelegenheit, vor dem Einschulen Defizite in den Bereichen Sprache sowie Fein- und Grobmotorik zu entdecken und noch rechtzeitig vor Schulbeginn durch gezielte Förderung zu korrigieren.

Anhand standardisierter Tests wird die Entwicklung ihres Kindes überprüft. Eine vom Kind verfasste Zeichnung von Figuren gibt z.B. Rückschlüsse auf die Feinmotorik. Eine ausgeprägte Feinmotorik ist für das Erlernen des Schreibens unerlässlich.

Der Kinderarzt wird sich wiederum nach zwischenzeitlich durchgemachten Erkrankungen erkundigen. Weiters sollte die Gelegenheit wieder genutzt werden, den Impfpass zu kontrollieren. Im Kindergartenalter können einige zuvor verabsäumte Impfungen nachgeholt werden.

 

Wichtig:
Auch, wenn Ihnen Ihr Kind völlig gesund erscheint, sollten Sie die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen des Mutter-Kind-Passes nutzen!
Machen Sie sich keinen Stress, wenn Ihr Baby etwas noch nicht kann; jedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Ihr Kinderarzt wird Sie beraten und gegebenenfalls eine Abklärung bzw. Einleitung von gezielten Förderungsmaßnahmen einleiten.

 


Impfungen

Ganz hinten im Mutter-Kind-Pass finden Sie den Impfpass Ihres Kindes. Hier werden alle Impfungen eingetragen, und zwar das Datum der Impfung und um welchen Impfstoff es sich handelt. Der österreichische Impfplan enthält detaillierte Information zu den empfohlenen Impfungen und wann sie durchgeführt werden sollten.


Die Untersuchungen im Überblick

1. Lebenswoche: Kindesuntersuchung inkl. Blutabnahme auf angeborene Stoffwechselerkrankungen, Hüftultraschall, Hörtest (OAE)
4.-7. Lebenswoche: Kindesuntersuchung inkl. orthopädischer Untersuchung, Hüftultraschall
3.-5. Lebensmonat: Kindesuntersuchung
7.-9. Lebensmonat: Kindesuntersuchung inkl. HNO-Untersuchung
10.-14. Lebensmonat: Kindesuntersuchung inkl. Augenuntersuchung. Zusammen mit den vorgesehenen Schwangerenuntersuchungen bildet die Durchführung der Kindesuntersuchung bis zum 14. Lebensmonat eine Voraussetzung für die Weitergewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes.
22.-26. Lebensmonat: Kindesuntersuchung inkl. Augenuntersuchung
34.-38. Lebensmonat: Kindesuntersuchung
46.-50. Lebensmonat: Kindesuntersuchung
58.-62. Lebensmonat: Kindesuntersuchung (Vorschuluntersuchung)

 

 

Autorin: Mag. (FH) Silvia Hecher, MSc

Medizinisches Review: Dr. Rudolf Schmitzberger, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Mutter-Kind-Pass-Referent der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde.

 

Quellen:
Mutter-Kind-Pass
Bundeskanzleramt Österreich
http://www.help.gv.at
Österreichisches Bundesministerium für Gesundheit
http://www.bmg.gv.at
Diabetes Initiative Österreich
www.diabetesinitiative.at