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Mit 2024 tritt in Österreich eine neue GIS-Welle für alle in Kraft - Dann heißt es, jetzt kommt die Rechnung. Wo man vorher mit einigen Angaben bei der Behörde vollwertig Gebührenfrei war, ist mit 2024 nun Schluß damit.

Ab 2024 ist es so, auch wenn jemand nur Streamt, so ist dieser zum Zahlen verpflichtet. Zuvor konnte man angeben, ich Streame nur oder mein TV-Gerät hat keinen Tuner mehr. In der Regel sind das NoGIS-Geräte, welche bisher von dieser Zahlungspflicht ausgeschlossen waren - man könnte sagen, es war eine Gesetzeslücke. Das neue Gesetz macht jedoch diese Geräte ebenfalls Zahlungspflichtig. Somit ist es völlig egal, ob man einen NoGIS oder auch Beamer, Tablet hat, auch wenn dieser keinen Tuner besitzt. Doch es gibt Möglichkeiten, der Zahlungspflicht zu entkommen ...

 

Die Befreiung der ORF-Gebühr soll weiter gelten für Personen:*

  • Die aufgrund mehrere Bedingungen bisher schon GIS befreit waren und sich nicht die Lebensumstände geändert haben.
  • Das Nettoeinkommen einer Person darf im selben Haushalt 1.243,49 Euro nicht überschreiten.
  • Sind jedoch zwei Personen im Haushalt, so darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro nicht überschreiten.
  • Jede weitere Person im selben Haushalt darf maximal nur 191,87 Euro beziehen.

> Diese Einkommensgrenzen gelten auch bei allen im Folgenden genannten Ausnahmen von der Gebührenpflicht!

Befreiung bei Nachweis

Folgender Nachweis bringt die Befreiung von GIS-Gebühren: (Wenn auch zutreffend!)

  • Arbeitslosigkeit
  • Beihilfebezieher
  • Gehörlose
  • Mindestsicherungsbezieher
  • Kinderbetreuungsgeldbezieher
  • Pflegegeldbezieher
  • Bezieher der Grundversorgung
  • Rezeptgebührbefreite
  • Hilfsbedürftige
  • Zivildienstleistende
  • Studien- oder Schülerbeihilfebezieher
  • Pensionisten
  • >>> wenn das genannte Einkommen nicht überschritten wird*

Welche Gebühren erwarten uns im Monat?

Es soll günstiger sein, als es 2022 und davor war. Jedoch mit weniger Möglichkeiten diesem Format zu entkommen. Zu erwaten sind an die 16,50 Euro pro Haushalt. Auch die Länderabgabe soll weiterhin bestehen bleiben. 

  • Keine Gewähr auf Vollkomenheit, da noch in genereller Verhandlung.
  • Update: 23.02.2023 - Updates folgen auf dieser Seite