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DVB-T und DVB-T2Störungen werden in der Empfangstechnik mehr und mehr. Denn viele neue SMD-Systeme arbeiten leider auch breitbandig und somit im Bereich DVB-T und Kurzwelle mit Störsignale. Leider stehen auch LED-Lampen in dieser Ebene und machen vielen Funkamateuren und CB-Funkern sowie lauschern der Kurzwelle das Leben enorm schwer. Selbst mit Filter welche zwischen Antenne oder Steckdose geklemmt werden, ist oft eine Entstörung nur gering möglich.

Funkamateure machen sich schon seit Jahren Sorgen um die funktechnische Nutzbarkeit der elektromagnetischen Umwelt. Doch nicht nur der Amateurfunkdienst ist bedroht, auch andere funkbasierte Systeme sind betroffen. So entsprechen die Auswirkungen auf den Radioempfang beispielsweise keinesfalls dem Stand der Technik, kritisiert der Deutsche Amateur Radio Club e.V. (DARC), der größte Verband von Funkamateuren in Deutschland. Ursache sind beispielsweise LED-Lampen.

Auch der Bayerische Rundfunk (BR) kritisiert auf seiner technischen Webseite die zunehmend gestörten Aussendungen beim digital-terrestrischen Radio DAB+. Dort heißt es, dass LED-Lampen stromsparende Lichtquellen seien und daher immer breitere Anwendungen fänden. Sie seien jedoch häufig auch die Ursache von Funkstörungen, unter anderem beim Radioempfang von DAB+-Programmen. Die EBU (European Broadcasting Union) habe sich dieser Thematik angenommen. Betroffen ist auch das digital-terrestrische Fernsehen DVB-T2.

Albrecht AE6110Bei weitem sind es keine Einzelfälle: teltarif.de ist beispielsweise der Fall eines Bäckerei-Cafés in Wiesbaden bekannt. Der Besitzer wollte seine Kundschaft mit neuen Digitalradio-Programmen beglücken, doch trotz gerade einmal 5 km Entfernung zu einem leistungsstarken Sender sind die Radiosignale über DAB+ nur mit starken Aussetzern zu empfangen.

In vielen Ballungszentren sind DAB+-Radioprogramme oft gar nicht oder nur noch mit häufigen Unterbrechungen zu hören, moniert auch der DARC. Eine zunehmende Zahl von Autokäufern, die sich auf ein angeblich rauschfreies DAB+-Radio freuen, machen zu Unrecht die KFZ- oder Radiohersteller dafür verantwortlich, wenn vor neuen, LED-bestückten Verkehrsampeln oder elektronischen Werbetafeln unverhoffte Empfangsaussetzer die laufende Sendung unterbrechen. Die Ursache liege laut DARC aber in der unzureichenden Umsetzung der EU-Richtlinie (2014/30/EU) in dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG).

Vorschriften zum Schutz der Terrestrik nicht mehr sachgerecht
So schrieb Bundesminister Sigmar Gabriel während des Gesetzgebungsverfahrens an verschiedene Abgeordnete: "Seit der letzten EMVG-Novelle hat sich der Rundfunkempfangsweg noch weiter weg vom terrestrischen Empfang in Richtung Kabel und IPTV bewegt, die Kurzwelle wird in Europa kaum noch genutzt. Verschärfte Vorschriften zum Schutz des terrestrischen Rundfunkempfangs sind daher nicht sachgerecht."

Dieses Gesetz, welches von den Regierungsparteien unter Ablehnung einer neutralen Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten wurde, schaffe keinen Funkschutz für alle international anerkannten Funkdienste, obwohl genau diese Funkdienste nach Maßgabe des Erwägungsgrundes 4 der Richtlinie 2014/30/EU (EU-EMV-Richtlinie), als rechtliche Basis zur nationalen EMVG-Novellierung, vorrangig gegen elektromagnetische Störungen zu schützen seien, so der DARC.

Wörtlich heißt es hier: "Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Funkdienstnetze, einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst, die gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) betrieben werden, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze sowie die an diese Netze angeschlossene Geräte gegen elektromagnetische Störungen geschützt werden."

PMR FunkgerätDieser Alleingang der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des Funkschutzes, durch das neue EMVG, eröffnet der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Möglichkeit, beim Vorliegen rechtswidriger elektromagnetischer Störungen untätig zu bleiben. Damit verletze die Bundesrepublik Deutschland laut DARC internationales Recht, denn sie habe zwar die Radio-Regulationen, die für alle Mitgliedsstaaten der Internationalen Fernmeldeunion verbindlich sind, unterzeichnet und ratifiziert, beachte jedoch viele der grundlegenden Forderungen dieser Regeln lediglich nach Gutdünken.

In der Richtlinie 2014/30/EU seien alle Funkdienste gemäß den grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit gleichwertig vor nicht konformen Betriebsmitteln zu schützen. Erst der deutsche Gesetzgeber habe Abstufungen definiert und für den Rundfunk und Amateurfunkdienst Benachteiligungen eingeführt, die es der ausführenden Behörde erlauben, in Störungsfällen betroffene Rundfunkhörer und Funkamateure mit geringem Erfüllungsaufwand abzuweisen.

Die Umsetzung dieses Gesetzesinhaltes bedeute letztlich auch für alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland den Verlust des richtlinienkonformen nationalen und internationalen Radioempfangs und damit den Verlust der Informationsfreiheit unmittelbar von den Quellen.

Forderungskatalog an Bundesregierung und Bundesnetzagentur
Der DARC fordert daher von der Bundesregierung und der Exekutive (Bundesnetzagentur) ein klares und EU-richtlinienkonformes Bekenntnis zu einer für alle Funkdienste nutzbaren elektromagnetischen Umgebung gemäß den grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, Verstöße gegen die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit zu verfolgen, und nicht EMVG-konforme Produkte unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Des Weiteren fordert der Verein, die Strafen für nicht konforme Produkte spürbar zu erhöhen und dem Importeur aufzuerlegen. Nichtkooperative Betreiber elektromagnetischer Störungsquellen sollen durch Zwangsgelder zur Mitarbeit und Stilllegung des betreffenden Betriebsmittels zu veranlassen.

Die Arbeitsanweisung des Prüf- und Messdienstes der BNetzA müsse zudem deutlich regeln, dass die Grundrechte der Bürger (GG § 5 und EU-Grundrechte Charta § 11) entsprechend dem Stand der Technik zu schützen seien.

UNSER TIPP ZUM EMPFANG!

  • Magnetische Loopantennen - Ideal bei Störnebel im Gemeindebau!

Was sind magnetische Antennen?
'Magnetisch' deshalb, weil sie die magnetische Komponente eines elektromagnetischen Feldes aufnehmen, im Gegensatz zu den sonst üblichen Antennenformen (Dipole, Yagiantennen, Vertikalantennen), die nur auf die elektrische Komponente ansprechen.

Magnetische Antennen kann man sehr kompakt bauen, gut für Antennengeschädigte oder 'mobilen' Einsatz z.B. auf Booten, Wohnwagen mit begrenztem Platzangebot. Radials oder andere Gegengewichte sind nicht erforderlich, die Abstrahlung ist weitgehend unabhängig vom Abstand der Antenne zum Erdboden.

Auf der Resonanzfrequenz sind magnetische Antennen dagegen recht schmalbandig. Das hat den Vorteil, daß einerseits nur wenig Oberwellen abgestrahlt werden, andererseits die Antenne wie ein sehr schmalbandiger zusätzlicher Preselektor wirkt und so Übersteuerung der üblicherweise recht breitbandigen Empfänger durch abseits liegende Signale verhindert wird.

Quelle: Christian Waldegg