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Dashcams sind vor Gericht keine Unfallzeugen. Die Aufnahmen, die mit den Auto-Kameras gemacht werden, gelten im Falle eines Schadens nicht als Beweismittel, hat jetzt ein Richter am Landgericht Heilbronn beschlossen.

Sein Urteil bringt etwas mehr Rechtssicherheit in eine schwammige Sachlage: In Deutschland sind Dashcams zu "persönlichen Zwecken" erlaubt, ihr Einsatz wird aber genau da interessant, wo etwas passiert ist. Und dann, also vor Gericht, dürfen die Aufnahmen dem Urteil nach nicht verwendet werden - man muss auf konventionelle Beweismittel setzen. Auch wer nicht ausgerechnet in Heilbronn wegen eines Unfalles vor Gericht muss, kann damit rechnen, dass sich das Gericht auf dies aktuelle Urteil bezieht.

Dashcam

Die Dashcam Iconbit DVR FHD H1 kostet bei 100 Euro

Dashcam als Unfallzeuge nutzlos
Neben den Details des Falles, die auf OpenJur in aller Breite dargelegt werden, ist für die Nutzer von Webcams wahrscheinlich am wichtigsten, dass für die Urteilsbegründung das Recht am Bild einer Person im öffentlichen Bereich und das Datenschutzgesetz herangezogen wurden. Datenschutz und das Recht am eigenen Bild können also im Extremfall die Aufzeichnungen eines Unfalls kippen, wenn Aussage gegen Aussage steht, einer der Beteiligten eine Dashcam verwendet hat und anhand der Aufnahmen seine Unschuld beweisen möchte. Das Landgericht Heilbronn hat am 17. Februar eindeutig geurteilt: "Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden". Das Urteil wird vorläufig vollstreckt.