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Wegfall der Auslandskosten könnten sich Konzerne bei nationalen Tarifen zurückholen

Die EU-Pläne zum Wegfall von Extra-Kosten für Telefonate im Ausland (Roaming) könnte sich Verbraucherschützern zufolge für die Kunden als wertlos entpuppen. "Unsere Sorge ist, dass die Konzerne sich dieses Geld wiederholen, indem sie einfach die nationalen Tarife anheben", sagte der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen, dem "Spiegel".

Es könne daher sein, dass die Verbraucher am Ende das Gleiche bezahlten, "es ist nur anders verpackt". Daher müssten die Regulierungsbehörden die Preisentwicklung am deutschen Handymarkt sehr genau beobachten, falls die EU-Pläne so umgesetzt würden.

EU-Telekom-Kommissarin Neelie Kroes hatte am Donnerstag Pläne zur Telekom-Neuordnung vorgestellt. Sie will unter anderem die hohen Mobilfunk-Extrakosten bei Reisen ins europäische Ausland abschaffen. Es können aber noch bis zu zwei Jahre vergehen, bis das Vorhaben Gesetz werden könnte.

AUS FÜR ROAMING (Die EU-Kommissarin Neelie Kroes setzt sich dahinter)
Handynutzer sollen einem Medienbericht zufolge in der EU künftig bei Auslandsgesprächen keine Gebührenzuschläge mehr zahlen müssen. Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes bereite das Ende der Gebühren für die Netzdurchleitung (Roaming) vor, berichtet das Münchner Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf einen entsprechenden Verordnungsentwurf.

Demnach sollen die Mobilfunkanbieter die Zuschläge bis spätestens Juli 2016 schrittweise aufgeben. Dafür sollten sie Geschäftsallianzen mit Anbietern in anderen EU-Staaten eingehen. Kroes plane, dass die Vorschläge Mitte kommenden Jahres in Kraft treten. "Das Ende des Roamings ist nahe", wird aus ihrem Entwurf zitiert. Dieser sehe ferner vor, dass die Roaming-Gebühren 2014 erneut sinken. Für eingehende Gespräche dürften sie dann gar nicht mehr erhoben werden.

Die EU-Kommissarin strebt laut Magazin weitere Verbesserungen für Mobilfunkkunden an. So solle es für sie keine Erstvertragsbindung über 24 Monate hinaus mehr geben. Überdies sollten die Anbieter sollen verpflichtet werden, auch Einjahresverträge vorzusehen. Außerdem werde vorgeschrieben, dass die Kosten von Festnetz-Verbindungen zwischen EU-Staaten im Normalfall nicht über denen von Fernverbindungen innerhalb des eigenen Landes liegen dürfen.