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Für Fahrradfahrer sind einige Versicherungen absolut notwendig, um sich finanziell abzusichern. Sonst können enorm hohe Kosten entstehen, für die der Radfahrer selbst aufkommen muss. Wer viel mit dem Fahrrad unterwegs ist, ist einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt.

 

Schnell ergibt sich durch einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit ein umfassender Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit, so sollte man eine Rechtsschutzversicherung besitzen. Denn die diversen Gebühren können schnell zu einer umfangreichen Gesamtsumme führen. Wer verliert und keine Rechtsschutzversicherung hat, muss sowohl die eigenen Kosten als auch die des Gegners übernehmen. Dazu zählen unter anderem die Anwalts- und Gerichtsgebühren, die Zeugengelder und die Sachverständigenhonorare. Lediglich Geldstrafen oder Bußgelder übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht.

Wer das Fahrrad gegen Diebstahl versichern möchte, braucht eine Hausratversicherung, die auch einen Versicherungsschutz für Fahrräder bietet. Einige Hausratversicherungen leisten nur, wenn sich das Fahrrad in einem geschlossenen Raum befand. Andere kommen auch auf, wenn das Fahrrad draußen stand. Darüber hinaus ist mit einer Hausratversicherung der gesamte Hausrat geschützt. Führen Brände, Rohrbrüche, Unwetter oder andere Ursachen zur Beschädigung des Hausrats, so leistet die Hausratversicherung Unterstützung.

Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr sollte jeder Fahrradfahrer eine private Unfallversicherung abschließen. Unfälle bei der Arbeit sowie auf dem Hin- und Rückweg deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab. Eine private Unfallversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert, da 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit geschehen. Der Versicherer zahlt unter anderem Tagegeld für jeden unfallbedingten Krankheitstag.

Manche schwere Unfälle führen auch zu einer Berufsunfähigkeit. Sogar bei einer vollen staatlichen Erwerbsminderungsrente bekommt ein Betroffener nur rund 30 Prozent seines vorherigen Bruttogehalts. Zur finanziellen Absicherung ist daher der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unumgänglich. Eine gute Versicherung leistet bereits bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit und darf vom Versicherten nicht verlangen, einen anderen Beruf anzunehmen.