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Artikel zur Kategorie: Haushalt
Lebensmittelkennzeichnung verbessert (Haushalt)
 Neue EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung bieten Konsumentinnen/Konsumenten zukünftig mehr Transparenz und Schutz bei Lebensmitteln. Die Neuerungen sind mit Mitte Dezember 2011 in Kraft getreten. Bis die interessierte Verbraucherin/der interessierte Verbraucher in den Genuss der verbesserten Lebensmittelkennzeichnung kommt, braucht es allerdings noch etwas Geduld: Erst nach Ablauf einer Übergangsfrist von drei bzw. fünf Jahren müssen die Änderungen auch angewendet werden.
Genauere Angaben zu Herkunft, Allergenen & Imitaten
Die neue Verordnung sieht z.B. auch für unverpackte Lebensmittel verpflichtende Angaben zu allergenen Stoffen vor. Irreführende Bezeichnungen wie „Käse“ auf Analogwaren sind zukünftig verboten. Alle Angaben müssen zudem in lesbarer Schriftgröße erfolgen.
Die EU-Verbraucherinformationsverordnung bringt folgende Neuerungen:
- Verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch: Angabe der Herkunft wie bisher bei Rindfleisch sowie auch bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch.
- Mindestschriftgröße: Schriftgröße von min. 1,2 Millimetern.
- Verpflichtende Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben: Standardisierte Angabe der „Big Seven“: Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter.
- Allergenkennzeichnung: Angabe und Hervorheben der wichtigsten Allergene in der Zutatenliste (14 Stoffe bzw. Stoffgruppen). Allergenkennzeichnung künftig auch bei unverpackten Lebensmitteln.
- „Lebensmittelimitate“ und „Klebefleisch“: Angabe des ersatzweise verwendeten Stoffes neben dem Produktnamen, z.B. „Pflanzenfettmischung“ bei Analogkäse oder „aus Fleischstücken zusammengefügt“ bei Klebefleisch.
- Warnhinweise auf koffeinhaltigen Lebensmitteln: Warnhinweise für Kinder, Schwangere und Stillende auf koffeinhaltigen Lebensmitteln wie z.B. „Energy Drinks“.
- Nanokennzeichnung: Angabe von Zutaten, die in Form technisch hergestellter Nanomaterialien enthalten sind (Nano).
- Angabe des Einfrierdatums: Datum des Einfrierens bei gefrorenem Fleisch, Fleischerzeugnissen und unverarbeiteten Fischprodukten.
Übergangsfristen bis zur Anwendung
Die neue EU-Verbraucherinformationsverordnung ist mit 12. Dezember 2011 in Kraft getreten. Bezüglich der Anwendung, d.h. der verpflichtenden Umsetzung der Bestimmungen, gibt es jedoch eine Übergangsfrist, die bei der Nährwertkennzeichnung fünf Jahre und bei allen anderen allgemeinen Bestimmungen drei Jahre beträgt.
Bis zum Ablauf der Übergangsfristen nach dem Inkrafttreten gelten die bisher in Österreich gültigen Rechtsvorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung.
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Abfallvermeidung zu Weihnachten (Haushalt)
 Weihnachten soll ein Fest des Friedens sein, auch des Friedens mit der Natur. Dazu kann jeder seinen kleinen Beitrag leisten, zum Beispiel beim Verpacken von Geschenken. Viele Geschenke müssen eigentlich gar nicht verpackt werden. Stoffsäcke (z.B. selbst bedruckt) oder Faltkartons können immer wieder verwendet werden und reduzieren den alljährlichen Weihnachtsmüll unter dem Christbaum. Durch Verzicht auf Klebebänder und sorgfältigem Auswickeln kann auch Weihnachtspapier mehrfach verwendet werden.
Weihnachtstipps von A-Z
- Abfall: Zu Weihnachten steigt das Abfallgewicht um ca 20%, das Abfallvolumen um 25%. Mit Ihrer Kaufentscheidung tragen Sie wesentlich dazu bei, ob viel oder weniger Abfall anfällt
- Batterien: bei Geschenken wie z.B. Elektro- und Elektronikgeräten, Uhren, Spielzeug, etc. batteriefreie Alternativen prüfen
- Christbaum: Heimische Weißtannen von Bauern aus der Region müssen nicht weit transportiert werden und duften intensiver.
- Dosen: Tierfutter: Gönnen sie Ihrem Liebling wenigstens zu Weihnachten frisches Fleisch und Innereien vom Fleischhauer;
- Elektro- und Elektronikgeräte: Fragen Sie nach reparaturfreundlichen und energiesparenden Geräten (kein schleichender Stromverbrauch bei abgeschaltetem Gerät)
- Fisch und Fleisch: Fische aus heimischen Seen sind frischer als Meeresfisch und müssen nicht weit transportiert werden; Ähnliches gilt für Fleisch von Betrieben der Region, möglichst aus biologischer Landwirtschaft
- Getränke: Bevorzugen Sie Mehrwegflaschen statt Wegwerfflaschen und Getränkedosen. Getränkedosen sollten Sie grundsätzlich vermeiden; sie wurden mit hohem Energieaufwand hergestellt und die Verpackung ist oft teurer als der Inhalt
- Fairer Handel: Kaufen Sie Produkte aus fairem Handel (z.B. in Weltläden) und Lebensmittel mit dem Fair -trade Zeichen (Kaffee, Tee, Kakao, Bananen,...). Geben Sie Menschen aus benachteiligten Regionen eine Chance auf menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben durch gerechte Produktpreise.
- Keks und Lebkuchen gehören traditionell zu Weihnachten. Selbst gebacken schmecken sie am besten und benötigen keine Verpackung
- Lametta ist z.T. noch immer bleihältig (schwer). Bleihältiges Lametta darf nicht gemeinsam mit dem Christbaum entsorgt, sondern muss bei der Problemstoffsammlung abgegeben werden.
- Mobilität: z.B. Der Kirchgang ist wörtlich zu nehmen. Zu Fuß zur Mitternachtsmette ist gut für Körper und Seele
- Nachhaltig – handeln Sie so, dass Sie Ihren Kindern eine lebenswerte Umwelt erhalten
- Öl: Schütten Sie Ihr altes Speiseöl aus der Pfanne nicht in den Kanal (Ausguss) sondern bringen Sie es zur Altspeisefettsammlung Ihrer Gemeinde
- Papier: Verwenden Sie für Ihre Weihnachtspost Recyclingpapier oder zumindest TCF-Papier (total chlorfrei).
- Qualität: Schenken Sie Dinge mit Qualität, zeitlose Dinge, an denen man sich lange erfreuen kann und die lange nicht zu Abfall werden.
- Reinigen: (Weihnachtsputz) Hier hilft viel nicht viel. Dosieren Sie sparsam, denn die meisten Reinigungsmittel sind hochkonzentriert. Achten Sie auf leicht abbaubareInhaltsstoffe. In den meisten Fällen helfen, Wasser (Schmier)Seife, Zitronensäure oder Essig
- Spielsachen: Spielsachen aus Naturmaterial sind robust und lassen viel Spielraum für Kreativität. Achten Sie auf das Gütesiegel für pädagogisch wertvolle Spielsachen, es ist leider nicht immer auch eine Garantie für ein umweltfreundliches Produkt
- Tauschbörse: In einigen Gemeinden gibt es bereits "Gib und Nimm-Börsen". Dabei werden Dienstleistungen und Gegenstände ohne Geld getauscht. Z.B. Suche Rasenmähen, biete Babysitten.
- Umweltzeichen: Ökologisch vorteilhafte Produkte sind mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgestattet, dem label mit den strengsten Umweltauflagen. Achten Sie darauf beim Einkauf oder auf den blauen Engel (deutsches Umweltzeichen)
- Verpacken: Zu Weihnachten steigt der Verpackungsabfall enorm an. Überlegen Sie, ob Sie die Geschenke überhaupt verpacken müssen. Nutzen Sie den Weihnachtssack oder andere kreative Möglichkeiten: z.B: Geschenke in Polsterüberzüge, Stoffsäcke oder Tücher verpacken, die jedes Jahr wieder verwendet werden können, oder selbst ein Geschenk sind
- Wasser: Genießen Sie die Qualität unseres Wassers und gehen Sie sparsam damit um. (Wasserstoptaste auf dem WC, Duschen statt Baden, keine tropfenden Wasserhähne..)
- X ist in der Mathematik die Unbekannte. Setzen Sie auf Nachhaltigkeit statt X
- Yin und Yang: zwei gegensätzliche Prinzipien in der chinesischen Philosophie, die in Einklang gebracht werden sollen um inneren Frieden zu erreichen
- Zeit – ein heutzutage wertvolles Gut. Schenken Sie Zeit, nehmen Sie sich Zeit für Weihnachten. Das steigert garantiert Ihre Lebensqualität
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Bei Rauchmelder auf EN 14604 Norm achten (Haushalt)
Immer wieder werden nach Wohnungsbränden Forderungen laut, bundesweit Rauchmelder als Pflicht vorzuschreiben. Weil dies aber Ländersache ist und die entsprechenden Vorschriften in den Landesbauordnungen geregelt sind, gibt es von Bundesland zu Bundesland derzeit unterschiedliche Anordnungen.
Seit dem 1. Januar 2011 müssen so beispielsweise alle Wohnungen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Ab August 2012 gilt diese Pflicht auch für Rheinland-Pfalz, während Hessen ab 2015 und Sachsen-Anhalt ab 2016 nachziehen. In den anderen Bundesländern wie den bevölkerungsstarken Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es hingegen noch keine entsprechenden Pläne.
Sobald ein Rauchmelder eingebaut wurde, obliegt es in der Regel dem Eigentümer der Wohnung, dessen Funktonalität regelmäßig, d.h. einmal pro Jahr, zu überprüfen. Kann der Eigentümer im Brandfall eine solche Prüfung nicht nachweisen, haftet er vollumfänglich für den entstandenen Schaden, sofern der Rauchmelder zu diesem Zeitpunkt nicht betriebsbereit war.
Um im Brandfall rechtzeitig reagieren zu können, raten Experten dazu, ausschließlich Rauchmelder, die der Produktnorm EN 14604 entsprechen, zu kaufen. Diese sind von der VdS Schadenverhütung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft überprüft worden und weisen eine hohe Qualität auf.
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Tipps zur Lederpflege (Haushalt)
Jeder der eine teure Lederjacke besitzt, wird sich bestimmt schon mal gefragt haben, wie man das Leder pflegen soll und wie das hochwertige Leder auch schön weich bleibt. Es gibt natürlich in jedem Schuhgeschäft und in jedem Lederwarengeschäft spezielle Lederpflegemittel zu kaufen, aber die sind meist ziemlich teuer. Darum hier unser Hausmittel-Tipp zur Lederpflege.
Leder muss gepflegt werden!
In jedem Supermarkt oder in einer Drogerie gibt es ein günstigeres Mittel zur Lederpflege: Bodylotion.
Am besten geeignet ist eine Bodylotion die nicht parfümiert ist, sie muss auch nicht besonders teuer sein. Die Lotion einfach auf einen weichen Lappen geben und mit kreisenden Bewegungen ohne Druck auf die Lederjacke oder auch die Lederhose auftragen.
Die Jacke sollte dabei auf einem Tisch liegen oder auf einem Bügel hängen.
Wenn die Bodylotion eingezogen ist, dann glänzt die Lederjacke wieder wie neu und das Leder ist herrlich geschmeidig. Was für die Haut gut ist, das kann für eine (ehemalige) Haut nicht schlecht sein. Viel Spass beim Leder pflegen!
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