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Viele User haben von Windows 7 oder 8.1 auf das neue Windows 10 ein kostenloses Upgrade durchgeführt, mit der Hoffnung, diese auch für immer KOSTENLOS nutzen zu können. In einer Sache mag das auch schon mal korrekt sein, aber was passiert bei einer Neuinstallation?

Windows 10Besitzer von Windows 7 und Windows 8 hatten bis zum 29. Juli 2016 die Möglichkeit, ihre Lizenz gratis auf Windows 10 upzugraden. Einem geschenkten Gaul schaut man ja nicht ins Maul, aber: Wie sieht es eigentlich mit der Gültigkeit dieser "Gratis-Lizenz" genau aus, wenn Hardware-Änderungen am PC durchgeführt werden? Sind solche Änderungen überhaupt erlaubt? Wir zeigen Einblick.

ES SEI ZU BEACHTEN!
Es geht hier nur um Anwender, die im Rahmen des Gratis-Upgrade-Angebots innerhalb des ersten Jahres nach dem Windows-10-Start (also bis zum 29. Juli 2016) die Möglichkeit zum kostenlosen Wechsel auf Windows 10 genutzt haben. 

Windows 10 am LaptopDie Grundregeln sind eigentlich ganz einfach. Wer von Windows 7 oder Windows 8 zu Windows 10 gewechselt ist, der hat eine dauerhaft gültige Lizenz für das neue Betriebssystem erhalten. Allerdings gilt diese ausschließlich für den betreffenden Rechner und über dessen "Lebensdauer" hinweg, wie es Microsoft im Vorfeld immer ausgedrückt hat. Die alte Windows-7/8-Lizenz verfällt nicht, sollte aber nicht zeitgleich auf dem gleichen Rechner verwendet werden. 

Bei der ersten Installation von Windows 10 wird dazu ein digitaler Fingerabdruck des Rechners erstellt, für den die Aktivierung erfolgt. Sollte später eine Neuinstallation von Windows 10 auf dem gleichen Rechner notwendig werden, dann muss während der Installation kein Produktschlüssel von Windows 10 eingegeben werden. Die Aktivierung von Windows 10 auf dem Rechner erfolgt nach Abschluss der Installation über den besagten digitalen Fingerabdruck.

Verfällt die "Gratis-Lizenz" für Windows 10 nach Hardware-Tausch?
Windows 10 am LaptopKompliziert wird es aber, wenn nun Änderungen an der Hardware des Rechners vorgenommen werden müssen, für den der Nutzer eine "Gratis-Lizenz" für Windows 10 erhalten hat. Denn dadurch ändert sich unter Umständen der digitale Fingerabdruck, weil dieser auch Informationen über die Hardware des Rechners enthält. 
So erreichte uns kürzlich etwa der Hinweis eines Lesers, dass er die Festplatte nach einem Defekt austauschen musste und nach einer Windows-10-Neuinstallation die Reaktivierung von Windows 10 nicht möglich war. Mehrere Versuche beim Microsoft-Support eine Reaktivierung zu erreichen, schlugen fehl. Dem Leser wurde jedes Mal seitens des Microsoft-Support mitgeteilt, dass er nun eine Windows-10-Lizenz erwerben müsse.

Als Grund wurde dem Leser jedes Mal durch den Microsoft-Support mitgeteilt, dass nach dem Wechsel der Festplatte mit anschließender sauberer Installation von Windows 10 eine neue Hardware-ID vergeben werde, die sich von der bereits hinterlegten Hardware-ID unterscheide. Eine Reaktivierung sei daher nicht möglich und der Leser müsse eine neue Lizenz für Windows 10 erwerben.

Festplatte getauscht, Windows-10-Lizenz weg? Das kann doch nicht sein, oder?
FestplatteWir haben bei Microsoft Deutschland nachgehakt, in welchen Fällen des Hardware-Tausches eine Reaktivierung von Windows 10 möglich ist. Dazu erhielten wir folgendes Statement von Microsoft:

Bei Lizenzproblemen bei defekten Hardware-Komponenten wenden sich Kunden an den Microsoft Support, der am besten individuelle Fragestellungen unterstützen kann. Wenn größere Hardware-Komponenten ausgetauscht werden, kann (muss nicht) das System nach einem Key fragen. Beim Upgrade auf Windows 10 behalten Windows 7 oder 8.1 Nutzer ihre vorhandene Lizenz.

Wir haben dann nochmal konkreter nachgefragt und uns dabei gezielter auf den Fall des Lesers bezogen. Also: Ob der Nutzer die "Gratis-Lizenz" für Windows 10 behält, wenn er in seinem Rechner die Festplatte tauschen muss, auf der er ursprünglich Windows 10 installiert hat. Dazu erreichte uns von Microsoft Deutschland dann folgende Stellungnahme:

Kunden mit defekter Hardware mit Windows 10 erhalten die beste Hilfe über den Microsoft Support, da jeder Einzelfall individuell geprüft werden muss. 

Daraufhin stellten wir dann die folgenden Fragen: Was ist bei Hardware-Upgrades für Besitzer einer Windows 10 "Gratis-Lizenz" problemlos erlaubt oder nicht erlaubt? Darf RAM hinzugefügt werden? Die Grafikkarte ersetzt werden?

Diese Fragen wollte Microsoft Deutschland nicht beantworten.

Wir gaben nicht auf und stellten zwei neue Fragen, um Klarheit zu schaffen:

Frage 1)  Was ist, wenn jemand eine Vollversion (also Retail) von Windows 7 oder Windows 8 besitzt. Wurde diese Lizenz per Gratis-Update in eine vollwertige Windows 10 Retail-Lizenz umgewandelt? Oder gelten da andere Regeln, als für die Anwender, die im Handel nun eine vollwertige Windows-10-Version erwerben?

Frage 2)  Gleiche Frage nochmal für Besitzer einer Windows 7 oder Windows 8 OEM-Version. Wurde diese Lizenz durch das Gratis-Upgrade zu einer vollwertigen Windows 10 OEM-Version? So als würde ich einen neuen Rechner inklusive Windows 10 darauf kaufen?

Die offizielle Antwort von Microsoft zu beiden Fragen:

Die generelle Aussage ist, dass die Windows Lizenzrechte der unterliegenden Lizenz nach dem kostenlosen Upgrade intakt bleiben. 

Also was nun: Ist ein Hardware-Tausch nun erlaubt oder nicht?

Ja!

Wir verstehen die letzte Antwort von Microsoft so, dass nach dem Gratis-Upgrade auf Windows 10 die gleichen Lizenzrechte bestehen, die der Nutzer bereits für seine Windows 7 bzw. Windows 8 Version besaß. Eine OEM-Version ist also gekoppelt an den Rechner und eine Retail-Version darf auch auf unteschiedlichen Rechnern eingesetzt werden.

Hardware-Änderungen sind sowohl bei einer OEM-Version als auch Retail-Version erlaubt. Man kann also problemlos die Festplatte wechseln, eine neue Grafikkarte einbauen, Speicher aufrüsten.

Weitergehende Änderungen, wie ein Mainboard-Tausch, sind aber durchaus problematisch bei einer OEM-Version. Außerdem darf natürlich eine OEM-Version nicht auf einen anderen Rechner übertragen werden. Bei einer Retail-Version von Windows ist dies aber problemlos möglich. Hier können sich PC-Bastler also wie gewohnt austoben. Die einzige Einschränkung, die für eine Retail-Version gilt, ist: Sie darf natürlich nur auf einem Rechner genutzt werden und darf nicht parallel auf mehreren Rechnern installiert werden.

Fazit: Hardware-Tausch ist Ihr gutes Recht
MicrosoftSollten Sie also per Gratis-Upgrade durch den Wechsel von Windows 7/8 an Windows 10 gelangt sein und Windows 10 verweigert nach einem Hardware-Tausch die Reaktivierung, dann sollten Sie sich an den Microsoft-Support wenden. Sollte dieser ebenfalls die Reaktivierung verweigern, dann können Sie auf diesen Artikel und die hier enthaltenen Aussagen von Microsoft verweisen.

Manchmal lohnt es sich übrigens auch mehrmals den Microsoft-Support zu kontaktieren. Ein anderer Mitarbeiter am Telefon hat vielleicht eine für Sie bessere Lösung parat und zeigt sich kulanter. Generell gilt natürlich immer: Bleiben Sie freundlich und höflich, an der anderen Seite der Leitung sitzt ein Mensch, der Ihnen helfen und Sie nicht ärgern will und sich bei seiner Arbeit an die Regeln hält, die ihm sein Arbeitgeber vorgibt. 

Windows 10 für um die 25 Euro statt 279 Euro erhältlich

Bleibt noch festzuhalten: Microsoft bot unserem Leser, der Probleme mit der Reaktivierung von Windows 10 nach dem Austausch der Festplatte hatte, an, den Fall noch einmal genauer durch den Microsoft-Support überprüfen zu lassen.

Das Angebot will der Leser auch annehmen. Um seinen Rechner zwischenzeitlich nutzen zu können, hat der Leser aber auch eine Windows 10 Lizenz für unter 20 Euro erworben, wie sie aktuell beispielsweise bei Rakuten.de oder bei anderen Händlern erhältlich sind.

Das ist immerhin deutlich billiger als die offiziellen Preisen für Windows 10. Der liebt bei der Home-Version immerhin bei 135 Euro und bei Windows 10 Pro gar bei 279 Euro.

Eventuell klappt auch weiterhin der "Trick" mit dem Griff zum Windows 10 Gratis-Upgrade, welches weiterhin kostenlos für Nutzer von Windows mit Hilfstechnologien verfügbar ist. Microsoft bietet dieses Angebot speziell für Menschen mit körperlicher Einschränkung an. Moralisch stellt sich dann aber letztendlich die Frage, ob man nicht lieber um die 25 Euro für Windows 10 ausgibt, als auf dieses Angebot zurückzugreifen.

Quelle User: Siegwald