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Neugründung Tipps zur schnelleren GmbH-Registrierung

Langes Warten auf den Handelsregister-Eintrag einer neu gegründeten GmbH ist oft auf Mängel in den eingereichten Unterlagen zurückzuführen. Hier erfahren Sie, wie sich das Verfahren beschleunigen lässt.
Schlagwort: Unternehmensgründung

Die IHK Stuttgart rät zu folgenden Massnahmen, um beim Registergericht einen schnelleren Eintrag ins Handelsregister zu erreichen:

Gewährleisten Sie die postalische Erreichbarkeit der Firma

Spätestens nach der Anmeldung durch den Notar sollten Firmengründer für die Firmen-Beschriftung an ihrem Briefkasten sorgen. Korrespondenz des Registergerichts, die Sie nicht erreicht, macht weitere Recherchen der Behörden notwendig.

Ein nicht ermittelbarer Empfänger kann ausserdem den Verdacht einer nicht ordnungsgemässen Begründung des Sitzes der Gesellschaft hervorrufen. Das Registergericht kann dann überprüfen lassen, ob der Sitz tatsächlich errichtet wurde.

Leisten Sie eine direkte Zahlung

Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt gegen einen Kostenvorschuss. Wird der Vorschuss an die Landesoberkasse überwiesen, muss das Registergericht erst die Mitteilung der Zahlung abwarten. Um die Eintragung zu beschleunigen, sollte der Notar gegenüber dem Registergericht für die Ãœbernahme der Kosten einstehen.

Eine weitere Möglichkeit ist die persönliche Einzahlung des Vorschusses bei der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts. Dann kann die Gebührenquittung unmittelbar beim Registergericht abgegeben werden.

Prüfen Sie die Eintragungsfähigkeit Ihrer Firma

Eine irreführende oder nicht unterscheidungskräftige Firmensatzung kann ein weiterer Grund für Verzögerungen bei der Eintragung sein. Im Zweifelsfall holt das Gericht ein Gutachten zur Eintragungsfähigkeit der Firma ein.

Um Komplikationen zu vermeiden, sollte der Notar zusammen mit der Anmeldung eine schriftliche Stellungnahme zum rechtlichen Status der Firma beim Registergericht einreichen. Die IHK bietet eine solche Prüfung kostenlos auf Anfrage per E-Mail.

Prüfen Sie die Formulierung des Unternehmensgegenstandes

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Abfassung des Unternehmensgegenstandes bei Kapitalgesellschaften. Aus der Satzung müssen der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit und die konkrete Branchenausrichtung ersichtlich sein. Pauschale Formulierungen sind unzulässig.

Umfasst der Gegenstand ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, muss dem Antrag eine entsprechende Erlaubnis beigefügt werden. Ansonsten wird eine zeitaufwändige Klärung des Sachverhalts notwendig.

Auch für den Unternehmensgegenstand bietet die IHK eine gutachtliche Prüfung im Vorfeld der GmbH-Anmeldung an.