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Ämter & Behörden » Formulare |
Beschreibung: |
Mit diesem Vordruck können Sie den Mehrkindzuschlag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen, wenn Sie im Antragsjahr weder nichtselbständige Einkünfte bezogen haben noch eine Veranlagung der Einkommensteuer (Vordruck E 1) erfolgt. Bei Vorliegen von nichtselbständigen Einkünften verwenden Sie bitte den Vordruck L 1 (Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung). |
| aktualisiert am: |
Dienstag, 05. Januar 2010 |
| Zugriffe: |
4091 |
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