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Wiener Wohnen - Anmeldung zu einer Wohnung

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Link Detailinformationen

Kategorie: Ämter & Behörden » Wohnungsamt » Wien
Beschreibung:

Gemeindewohnung - Anmeldung

Voraussetzungen

Bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen und anerkanntem Wohnbedarf kann von WIENER WOHNEN ein Vormerkschein ausgestellt werden.

Grundvoraussetzungen

  • Zweijähriger Hauptwohnsitz in Wien (aktuell bei Einreichung). Zum Zeitpunkt der Einreichung muss die Wohnungswerberin/der Wohnungswerber die aktuelle (jetzige) Wohnadresse in Wien bereits seit mindestens zwei Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz (ohne Zweitmeldung) führen. Das gilt auch für Mitziehende (sowie allenfalls weitere, in der Wohnung verbleibende Personen).
  • Mindestalter bei Einreichung: 17 Jahre
  • Für Bürgerinnen/Bürger aus Österreich, EU, EWR, Schweiz und Gleichgestellte: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Antragstellung von EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/EU- bzw. EWR-Bürger, Schweizerinnen/Schweizer, anerkannten Flüchtlingen sowie "langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG.
  • Einkommen darf Höchstgrenze nicht überschreiten

Vormerkgründe (vorliegender Wohnbedarf bei:)

  • Überbelag
  • Gesundheitsschädlichkeit der Wohnung
  • Krankheits-, altersbedingter Wohnungsbedarf
  • Jungwienervormerkung (für Paare und Einzelpersonen unter 30 Jahre, ohne eigene Wohnung)
  • Familiensplitting
  • Getrennter Haushalt
  • Unverschuldete Aufgabe von Dienstwohnungen
  • Wohnungen für behinderte Personen
Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden von der Einreichperson und von allen Mitziehenden benötigt.

Zuständigkeit

WIENER WOHNEN - Kundendienstzentrum (ausser bei Anträgen von "langfristig Aufenthaltsberechtigten")
Hinweis: Bei "langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG erfolgt die Beratung und Unterlagenüberprüfung in der "Wohnservice Wien GesmbH". Für die Antragstellung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (+43 1) 24 503-100 erforderlich.

Kosten / Zahlung

Die Einreichung für eine Gemeindewohnung ist kostenlos.
Gemeindewohnungskosten: Höhe der Miete und eines allfälligen Finanzierungsbeitrages sind abhängig von Grösse, Kategorie und Förderungsart.

Termin / Frist

Für vorgemerkte Personen ist es wichtig, allfällige Änderungen der Einreichdaten umgehend bekanntzugeben, da davon die weitere Vormerkung oder Löschung des Ansuchens abhängt.

Beachten

Sondervergabe-Wohnungen in Simmering (Leberberg):
Wiedervermietungsangebote (Förderung nach § 15 WWFSG 1989) von WIENER WOHNEN - vertreten durch AREALIS Liegenschaftsmanagement Ges.m.b.H., 2., Aspernbrückengasse 2, 5. Stock, Telefon: +43 1 21718, Fax: +43 1 21718/901; E-Mail: office@arealis.at, http://www.arealis.at.

Weitere Möglichkeiten zur Lösung des Wohnungsproblems:
Wohnungszusammenlegung zweier Gemeindewohnungen
Wohnungstausch
Wohnungswechsel
Wohnungsweitergabe
Vergabe von Wohnungen für obdachlose und betreute Personen

Wohnungsberatung:
Wohnservice Wien: Geförderte Miet-, Genossenschafts- und Eigentumswohnungen
Mieterhilfe-Telefon: Antworten zu allen Fragen zum Thema Wohnen

Formular
  • Wohnungsanmeldung
    Online-Direktanmeldung für eine Gemeindewohnung (Achtung: Direktanmeldung mit Online-Formular gilt nicht bei Antragstellung von "langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG und bei obdachlosen und betreuten Personen)
  • Wohnungsdirektvergabe-Einigungserklärung: 9 KB RTF

 

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aktualisiert am: Donnerstag, 06. August 2009
Zugriffe: 1345