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| Bundespolizei - Dienststellen in Österreich |
Beschreibung: |
Bundespolizeidirektionen
Die Einrichtung der Bundespolizeidirektionen ist im
Bundes-Verfassungsgesetz (Artikel 78c) und im Sicherheitspolizeigesetz
(§ 8) festgeschrieben.
An der Spitze einer Bundespolizeidirektion steht der
Polizeidirektor, an der Spitze der Bundespolizeidirektion Wien der
Polizeipräsident. Die Bezirks- oder Stadtpolizeikommanden und deren
Polizeiinspektionen sind den Bundespolizeidirektionen ausser Wien bei
der Besorgung der Sicherheitsverwaltung unterstellt. Den Exekutivdienst
versehen der Polizeidirektor (Polizeipräsident) und die ihm
beigegebenen, zugeteilten oder unmittelbar unterstellten Organe des
öffentlichen Sicherheitsdienstes.
Die Errichtung von Bundespolizeidirektionen und die Festsetzung
ihres örtlichen Wirkungsbereiches erfolgen durch Verordnung der
Bundesregierung.
Die Seiten der Bundespolizeidirektionen:
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| aktualisiert am: |
Mittwoch, 02. September 2009 |
| Zugriffe: |
 117 |
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