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Finanzamt - Beihilfen - Förderungen ... |
Beschreibung:
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Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag/erhöhter Pensionistenabsetzbetrag - Erklärung zur Berücksichtigung - E30
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aktualisiert am: |
Montag, 01. Januar 2018 |
Zugriffe: |
2886 |
Beschreibung:
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Kinderbetreuungsgeld-Broschüre
pdf 5,6 MB
Antrag auf Kinderbetreuungsgeld
pdf 211,94 kB
Antrag auf Kinderbetreuungsgeld (PDF zum Ausfüllen)
pdf 215,49 kB
Informationsblatt zum Kinderbetreuungsgeld
pdf 217,25 kB
Kurzübersicht zur Zuverdienstgrenze
pdf 280,75 kB
Antrag auf Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
pdf 134,61 kB
Kinderbetreuungsgeld-Verzichtserklärung
pdf 68,15 kB
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aktualisiert am: |
Freitag, 01. Januar 2016 |
Betreiber: |
bmfj.gv.at |
Zugriffe: |
75451 |
Bewertung: |
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1 |
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Beschreibung:
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Antrag auf Kinderbetreuungsgeld für Väter
Sie wollen einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld stellen. Sie haben dazu hier die Möglichkeit, online einen Antrag auszufüllen und zu Drucken.
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aktualisiert am: |
Mittwoch, 25. April 2012 |
Betreiber: |
bmwfj.gv.at |
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2712 |
Bewertung: |
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gesamte Stimmen: |
1 |
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Beschreibung:
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Berechnung der Steuer ohne Anmeldung |
aktualisiert am: |
Donnerstag, 31. März 2011 |
Zugriffe: |
2990 |
Beschreibung:
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Familienzuschuss - Antrag
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aktualisiert am: |
Donnerstag, 31. März 2011 |
Zugriffe: |
4240 |
Beschreibung:
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Arbeitsbescheinigung
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aktualisiert am: |
Samstag, 19. Februar 2011 |
Zugriffe: |
2489 |
Bewertung: |
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gesamte Stimmen: |
1 |
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Beschreibung:
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Online-Antrag auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
Wenn Sie die Meldung zur Stellensuche bereits postalisch, telefonisch, per Fax oder elektronisch an das Arbeitsmarktservice übermittelt haben...
Wenn Sie die Meldung zur Stellensuche bereits postalisch, telefonisch, per Fax oder elektronisch an das Arbeitsmarktservice übermittelt haben, können Sie hier Ihre Daten für die Beantragung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (zB Arbeitslosengeld) online bekannt geben. Dadurch kann der Antrag bei Ihrer persönlichen Vorsprache bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle schneller bearbeitet werden.
Durch die Absendung des elektronischen Antragsformulars ist Ihre Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (zB Arbeitslosengeld) noch nicht beantragt. Die rechtswirksame Beantragung ist erst durch Ihre persönliche Vorsprache beim Arbeitsmarktservice möglich.
Für die Vorsprache haben Sie nur dann 7 Tage nach Eintritt der Arbeitslosigkeit Zeit, wenn Ihre Meldung zur Stellensuche bereits vor Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitsmarktservice einlangt. Erhalten wir die Meldung zur Stellensuche später, kann eine Geldleistung erst ab dem Tag gewährt werden, an dem Sie bei der regionalen Geschäftsstelle vorgesprochen haben. Achten Sie daher unbedingt auf die genannten Fristen, da sonst für Sie finanzielle Nachteile entstehen können.
ACHTUNG:
Wenn Sie dem Arbeitsmarktservice noch keine Meldung zur Stellensuche übermittelt haben, kann eine Geldleistung frühestens ab dem Tag gewährt werden, an dem Sie bei der regionalen Geschäftsstelle vorgesprochen haben. Für die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes direkt im Anschluss an Ihr Dienstverhältnis müssen Sie daher unbedingt spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle persönlich vorsprechen. Erfolgt Ihre persönliche Vorsprache zu einem späteren Zeitpunkt, nehmen Sie damit finanzielle Nachteile und allenfalls auch Lücken in Ihrem Versicherungsschutz in Kauf. Falls Sie derzeit noch in Beschäftigung stehen, empfehlen wir Ihnen uns daher noch vor dem Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit eine Meldung zur Stellensuche (Online Service Next Job - Meldung zur Stellensuche) zu übermitteln. |
aktualisiert am: |
Samstag, 08. Januar 2011 |
Zugriffe: |
2992 |
Beschreibung:
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Ihr Familienbeihilfenantrag per Internet!
Sie können Ihren Familienbeihilfenantrag (Beih 1) Ihrem Finanzamt auch elektronisch über FinanzOnline übermitteln. Sie brauchen keine Amtswege auf sich zu nehmen und können bequem von zu Hause per Mausklick Ihre Beihilfenangelegenheiten erledigen.
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aktualisiert am: |
Sonntag, 02. Januar 2011 |
Zugriffe: |
8850 |
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1 |
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Beschreibung:
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Kinder zu haben gehört zweifellos zu den schönsten Dingen der Welt. Genauso
gehört es aber dazu, sie zu erziehen, zu betreuen und sie zu versorgen. Und dies
stellt sehr viele Eltern natürlich vor wirtschaftliche Herausforderungen. Damit Mütter
und Väter diese Anforderungen besser meistern können, gibt es die Familienbeihilfe.
Wenn sich Eltern in besonderen Lebenssituationen befinden, weil sie entweder
mehrere Kinder oder Kinder mit Behinderungen haben, dann brauchen sie natürlich
auch besondere Unterstützung. Um solchen erschwerenden Lebensumständen, die
mit vermehrten Anstrengungen für Mütter und Väter verbunden sind, Rechnung
tragen zu können, gibt es eine spezielle Förderung in Form eines Erhöhungszuschlages
zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder. Des weiteren gibt es
eine Geschwisterstaffelung bei der Familienbeihilfe und einen Mehrkindzuschlag.
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aktualisiert am: |
Sonntag, 02. Januar 2011 |
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9122 |
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2 |
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Beschreibung:
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FAMILIENSTANDSBESCHEINIGUNG FÜR DIE GEWÄHRUNG VON FAMILIENLEISTUNGEN
VO 1408/71: Art. 73; Art. 74; Art. 77; Art. 78
VO 574/72: Art. 86.2; Art. 88; Art. 90; Art. 91; Art. 92 |
aktualisiert am: |
Dienstag, 01. Juni 2010 |
Zugriffe: |
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