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Orthopädische Schuhe – individuelles Spezialschuhwerk

Orthopädische Schuhe dienen dazu ganz unterschiedliche Fussprobleme zu beheben und die Funktionen des Fusses wieder herzustellen. Das Spezial-Schuhwerk wird Form und Volumen des Fusses angepasst und sorgt für zusätzlichen Halt beim Gehen.
Schuhe flickr c.Horax

Orthopädische Schuhe dienen in erster Linie zur Wiederherstellung des beschwerdefreien Gehens und werden nach individuellen Bedürfnissen vom Schumacher massangefertigt.

Orthopädische Schuhe für beschwerdefreies Gehen

Wenn Unfall, Krankheit oder eine ungünstige körperliche Entwicklung können dazu führen, dass Konfektionsschuhe nicht mehr genug Gehsicherheit oder Bequemlichkeit bieten. Orthopädische Schuhe dienen dem Ausgleich von Störungen in der Statik und Mechanik des Stehens und Gehens, die durch Verkürzungen, Versteifungen, Lähmungen, bei Deformitäten und Teilamputationen des Fusses verursacht werden.

Orthopädische Schuhe werden von Diabetikern benötigt oder zum Ausgleich eines verkürzten Beines verwendet. Andere benötigen orthopädische Schuhe um alltägliche Verrichtungen verrichten zu können, sodass die Spezialschuhe zu einer höheren Lebensqualität verhelfen.  Die richtigen orthopädischen Schuhe dürfen weder Druckstellen, Hornhaut oder Hühneraugen verursachen, falls doch wird es Zeit für eine Weitung oder Neuanfertigung. Vielfach werden Gesundheitsschuhe mit spezieller Verarbeitung als orthopädische Schuhe angeboten, diese haben jedoch mit den orthopädischen Schuhen als ärztliches Behandlungsmittel nichts zu tun.

Individuelles Spezialschuhwerk vom orthopädischen Schuhmacher

Orthopädische Schuhe werden vom Facharzt für Orthopädie oder des Allgemeinarztes empfohlen. Das Spezialschuhwerk wird für den kranken oder fehlerhaften Fuss nach besonderen Mass- und Modellverfahren angefertigt, sodass der Schuh die speziell erforderlichen Massnahmen wie Bettungen, Entlastungen, Stützung, Korrektur der Statik, Feststellungs- und Abwicklungshilfen bewirkt.

Um eine völlige oder überwiegende Kostenübernahme durch Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Versorgungsämter zu erhalten, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Mit dem das Rezept vom Arzt ausgehändigt wurde wird bei einem Orthopädieschumacher ein Blauabdruck und Fotos des Fusses angefertigt. Die Unterlagen werden mit einem Kostenvoranschlag zur Krankenkasse geschickt. Gesetzlich ist zurzeit eine Eigenbeteiligung an orthopädischen Strassenschuhen in Höhe von 76,- Euro festgelegt.