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Rechtsfragen für Motorradfahrer

Wer ist schuld, wenn ein Motorrad umfällt und ein Auto beschädigt. Sind Fahrer ohne Helm bei einem Unfall mitschuldig, ist das Überholen einer Kolonne erlaubt und wie laut darf ein Auspuff sein?

Die Experten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung liefern die Antworten.
Rechtsfragen für Biker

FORMAT: Dürfen Motorradfahrer an einer Kolonne vorbei fahren?
D.A.S.: Bei einer stehenden Kolonne darf ein Motorradfahrer neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorbeifahren, wenn ausreichend Platz ist und dadurch andere Straßenbenützer weder gefährdet noch behindert werden. Die Fahrgeschwindigkeit ist den gegebenen Umständen anzupassen.

FORMAT: Ist der Motorradfahrer Schuld, wenn sein Fahrzeug bei einem Unwetter umfällt und dadurch beispielsweise ein Auto beschädigt wird oder ist das höhere Gewalt? 
D.A.S.: Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn der Motorradfahrer sein Fahrzeug korrekt nach der Bedienungsanleitung des Herstellers und den Straßengegebenheiten abgestellt hat und ihn keine Schuld am Umfallen des Fahrzeuges trifft. Höhere Gewalt liegt auch bei einem Sturm von über 60 km/h vor, wenn das Motorrad ordnungsgemäß aufgestellt wurde. In diesen Fällen muss der zu Schaden gekommene Autolenker die Kosten selbst tragen.

Wenn der Fall jedoch strittig ist, kann der geschädigte Autofahrer auch selbst eine Meldung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung machen. Durch das Kennzeichen kann man beim Versicherungsverband die gegnerische Haftpflichtversicherung erfragen. Doch der Autofahrer muss eindeutige Beweise wie Zeugen und Fotos liefern, dass der Motorradfahrer sein Fahrzeug doch nicht korrekt abgestellt hat. Wenn an dem Tag beispielsweise kein starker Wind gegangen ist, ist auch ein Gutachten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) über die Windgeschwindigkeit hilfreich oder eine Bestätigung, dass an diesem Ort und zu dieser Zeit kein schweres Unwetter niederging. Gründe für ein nicht korrekt abgestelltes Fahrzeug können auch eine abschüssige Straße oder ein nicht ordnungsgemäß heruntergeklappter Motorradständer sein.

FORMAT: Gibt es Gerichtsurteile zum Thema Schadenersatz und Mitverschulden bei Motorradunfällen?
D.A.S.: Dazu gibt es interessante Rechtsprechung. Der Oberste Gerichtshof hat bei einem Verstoß gegen die Sturzhelmpflicht beim Motorradfahren entschieden, dass bei einem relativ geringfügigen Verschulden des Unfallgegners den Motorradfahrer, der keinen Helm getragen hat, ein Mitverschulden von einem Drittel trifft.
Keine Mitschuld bei einem Unfall trifft den Motorradfahrer dagegen laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck, wenn der Motorradfahrer keine für das Motorradfahren vorgesehen Schutzkleidung trägt. 
Hingegen wurde einem Mofa-Beifahrer ein Mitverschulden angelastet, weil er barfuß unterwegs war. Die Begründung: Die Verletzung hätte sich beim Tragen von festem Schuhwert vermeiden lassen.

FORMAT: Wie verhält man sich, wenn man mit dem Motorrad unterwegs ist und ein Linienbus aus der Haltestelle fährt?
D.A.S.: Laut Straßenverkehrsordnung muss Linienbussen im Ortsgebiet das ungehinderte Abfahren von Haltestellen ermöglicht werden. Das gilt sobald der Lenker des Busses mit dem Blinker die Absicht anzeigt, von der Haltestelle abfahren zu wollen. Nachkommende Fahrzeuglenker müssen dann ihre Fahrgeschwindigkeit vermindern und notfalls anhalten. Der Busfahrer wiederum muss beim Herausfahren darauf achten andere Straßenbenutzer nicht zu gefährden. Falls dieser etwa ohne zu blinken aus der Haltestelle fährt und dabei nicht den fließenden Verkehr beachtet, trifft ihn bei einem Verkehrsunfall zumindest ein Mitverschulden. Unser Tipp: Seien Sie, wenn Sie einen Linienbus in der Haltestelle sehen, bremsbereit. Sie müssen jederzeit damit rechnen, dass der Bus ab dem Zeitpunkt des Blinkens aus der Haltestelle fährt.

FORMAT: Wie laut darf der Auspuff eines Motorrads sein und wo kann man die Lautstärke des Motorrads messen lassen?
D.A.S.: Wie laut ein Auspuff sein darf, ist von Modell zu Modell unterschiedlich. Denn bei Auspuffanlagen von Motorrädern und Kraftfahrzeugen bestehen zahlreiche Ausnahme- und Übergangsbestimmungen für die Grenzwerte der Lautstärke. Eine Angabe zu einer genauen Dezibel-Zahl ist nur möglich, wenn das Datum der Typengenehmigung, die Fahrzeugklasse, der Hubraum, und die Motorleistung bekannt sind. Man kann auch im Zulassungsschein nachlesen, wo der Grenzwert des Fahrgeräusches in Dezibel laut Verordnung liegt. Eine Messung kann bei den Verkehrsclubs vorgenommen werden. 

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Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:

Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive 24h-Notruf-Hotline an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in regionalen D.A.S. Niederlassungen verteilt in ganz Österreich mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition gefestigt. 2014 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 65,4 Mio. Euro.

Die D.A.S. Österreich gehört zur D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, agiert die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern sowie in Südkorea und Kanada. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe.

Haftungsauschluss:
Die Antworten auf die Fragen haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen Format/trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. 
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Quelle: Format.at / Eskin

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