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Online-Antrag auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung |
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Kategorie: | Ämter & Behörden » Formulare | |||
Beschreibung:
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Online-Antrag auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung Wenn Sie die Meldung zur Stellensuche bereits postalisch, telefonisch, per Fax oder elektronisch an das Arbeitsmarktservice übermittelt haben... Wenn Sie die Meldung zur Stellensuche bereits postalisch, telefonisch, per Fax oder elektronisch an das Arbeitsmarktservice übermittelt haben, können Sie hier Ihre Daten für die Beantragung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (zB Arbeitslosengeld) online bekannt geben. Dadurch kann der Antrag bei Ihrer persönlichen Vorsprache bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle schneller bearbeitet werden. Durch die Absendung des elektronischen Antragsformulars ist Ihre Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (zB Arbeitslosengeld) noch nicht beantragt. Die rechtswirksame Beantragung ist erst durch Ihre persönliche Vorsprache beim Arbeitsmarktservice möglich. Für die Vorsprache haben Sie nur dann 7 Tage nach Eintritt der Arbeitslosigkeit Zeit, wenn Ihre Meldung zur Stellensuche bereits vor Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitsmarktservice einlangt. Erhalten wir die Meldung zur Stellensuche später, kann eine Geldleistung erst ab dem Tag gewährt werden, an dem Sie bei der regionalen Geschäftsstelle vorgesprochen haben. Achten Sie daher unbedingt auf die genannten Fristen, da sonst für Sie finanzielle Nachteile entstehen können. ACHTUNG: Wenn Sie dem Arbeitsmarktservice noch keine Meldung zur Stellensuche übermittelt haben, kann eine Geldleistung frühestens ab dem Tag gewährt werden, an dem Sie bei der regionalen Geschäftsstelle vorgesprochen haben. Für die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes direkt im Anschluss an Ihr Dienstverhältnis müssen Sie daher unbedingt spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle persönlich vorsprechen. Erfolgt Ihre persönliche Vorsprache zu einem späteren Zeitpunkt, nehmen Sie damit finanzielle Nachteile und allenfalls auch Lücken in Ihrem Versicherungsschutz in Kauf. Falls Sie derzeit noch in Beschäftigung stehen, empfehlen wir Ihnen uns daher noch vor dem Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit eine Meldung zur Stellensuche (Online Service Next Job - Meldung zur Stellensuche) zu übermitteln. |
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aktualisiert am: | Samstag, 08. Januar 2011 | |||
Zugriffe: | 2797 |
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