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Artikel zur Kategorie: Medien


Die Entwicklung der Musik über die Jahre (Medien)

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Musik

Die Entwicklung der Musik über die Jahre ist geprägt von technologischen Fortschritten, kulturellen Einflüssen und innovativen Ideen, die die Art und Weise verändert haben, wie wir Musik hören und erleben. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Epochen und Entwicklungen in der Musikgeschichte aufgeführt, einschließlich der Rolle moderner Plattformen wie goodmusic.one bei der Verbreitung und Förderung von Musik.

 

GIS Österreich - So spart man die ORF Gebühr (Medien)

Tipps

Shopping

Mit 2024 tritt in Österreich eine neue GIS-Welle für alle in Kraft - Dann heißt es, jetzt kommt die Rechnung. Wo man vorher mit einigen Angaben bei der Behörde vollwertig Gebührenfrei war, ist mit 2024 nun Schluß damit.

Ab 2024 ist es so, auch wenn jemand nur Streamt, so ist dieser zum Zahlen verpflichtet. Zuvor konnte man angeben, ich Streame nur oder mein TV-Gerät hat keinen Tuner mehr. In der Regel sind das NoGIS-Geräte, welche bisher von dieser Zahlungspflicht ausgeschlossen waren - man könnte sagen, es war eine Gesetzeslücke. Das neue Gesetz macht jedoch diese Geräte ebenfalls Zahlungspflichtig. Somit ist es völlig egal, ob man einen NoGIS oder auch Beamer, Tablet hat, auch wenn dieser keinen Tuner besitzt. Doch es gibt Möglichkeiten, der Zahlungspflicht zu entkommen ...

 

NETFLIX und SKY starten Kooperation - 1 Abo für 2 Formate (Medien)

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Netflix mit Filme und SerienWas Netflix und SKY sollen ein neues Format gemeinsam liefern? - Nein nicht wirklich, oder ? - Doch es ist so und es wird auch bestätigt. Die beiden Anbieter gehen eine gemeinsame Kooperation ein. So ist Netflix und Sky dann gemeinsam in einem Abo erhältlich, nur der Preis und wie das ganze genau verlaufen soll wurde noch nicht genannt. "Sky Q" nennt sich die digitale Plattform des Pay-TV-Senders, die in diesem Jahr auch in Deutschland gestartet ist und die Integration anderer Apps zulässt.

So sollen Sky-Kunden schon bald auf das Film- und Serien-Angebot von Netflix zugreifen können. Neben HBO-Serien wie "Game of Thrones" oder FOX- und Disney-Inhalten können Abonnenten dann auch "Stranger Things", "Master of None" und viele weitere Netflix Originals genießen.

MusikTV: MTV für alle bald UNVERSCHLÜSSELT (Medien)

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MTV der MusiksenderMTV kennen wir alle aus alten Zeiten, damals war dieser Sender noch für alle frei zu empfangen. Leider hat sich MTV in den letzten Jahren immer mehr zum Pay-TV Sender umgewandelt, was schon viele Beschwerden einbrachte. Der Musiksender MTV will seine Reichweite ausbauen und feierte vor Kurzem seine Rückkehr in das frei empfangbare Fernsehen – nach sieben Jahren. (traurig)

Nach dem Start des kostenlosen Livestreams auf MTV.de geht der Sender mit der unverschlüsselten Verbreitung in Deutschland und Österreich weiter auf das junge Publikum zu. Der Sender möchte seine Zuschauer überall dort erreichen, wo sie sich aufhalten, erklärte Mark Specht, der bei der MTV-Muttergesellschaft Viacom für Deutschland, Schweiz und Österreich verantwortlich ist.

 

Das Berühmteste Radio in Deutschland (Medien)

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Ghetto-BlasterSuchen Sie gute Radio-Stationen, um sich die aktuellsten Hits anzuhören und dabei Spaß zu haben? Wir möchten Ihnen die Liste der besten Radio-Stationen vorstellen.
 

Liste der besten Radio-Stationen

Deutsche Welle – Für die Anfänger in der deutschen Sprache
Die Deutsche Welle verfügt über eine äußerst breite Auswahl an Radioprogrammen, die in ihren Online-Medienbibliotheken zur Verfügung stehen. Alles – von musikorientierten Podcasts bis zu Serien, die auf das Spracherlernen orientiert sind – ist dabei.

Netflix sperrt gerootete Android-Geräte aus (Medien)

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NetflixWer sein Android-Smartphone oder -Tablet gerootet hat, wird von Netflix nun ausgeschlossen. Im Google Play Store taucht die entsprechende App zum Abspielen von Netflix-Videos  laut Android Police nicht mehr auf. Bei direktem Aufruf des Links im Store wird darauf verwiesen, dass die App nicht mit dem genutzten Gerät kompatibel sei. Grund dafür ist offenbar Googles DRM-System Widevine.

Wer die Netflix-App bereits im Vorfeld installiert hat, kann diese auch mit Root weiter nutzen. Alternativ kann die Software über einen anderen App-Shop oder als APK installiert werden.

So will die EU unsere Daten schützen (Medien)

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Die EU möchte die Privatsphäre von Internet-Nutzern besser schützen. Google, Facebook und Co. drohen Strafen, wenn sie sich nicht an neue Regeln halten. Aber was steht Konsumenten da bevor?

Wer das Internet nutzt, soll künftig einen besseren Schutz für seine persönlichen Daten erhalten. Das ist das Ziel der neuen Datenschutzreform der EU. Die umstrittene Neuregelung wurde mehr als drei Jahre lang diskutiert, dann gab die Ausspähaffäre um den US-Geheimdienst NSA der Debatte neuen Schwung. Nun liegt ein Papier von mehr als 260 Seiten auf dem Tisch, das die EU-Justizminister am Montag beschlossen. Allerdings muss das Europaparlament danach noch zustimmen, die Parlamentarier verlangen noch mehr Schutz für die Konsumenten.
EU

1. Warum braucht Europa neue Datenschutzregeln?

Weil die bisherigen aus dem Jahr 1995 stammen - also aus einer Zeit, als weniger als ein Prozent der Europäer das Internet nutzte. Seitdem haben die EU-Staaten die Vorgaben unterschiedlich umgesetzt, es ist ein Flickenteppich entstanden. Der digitale Alltag hat neue Fragen aufgeworfen. Die EU-Kommission hat im Jänner 2012 eine Reform vorgeschlagen, um den Schutz der Privatsphäre im Internet zu verbessern.

2. Was bedeutet das für Verbraucher?

Sie können ihre Rechte leichter und in allen 28 EU-Staaten durchsetzen. Haben Online-Unternehmen ihren Sitz außerhalb des Landes, war es bisher kompliziert: Mit einer Beschwerde gegen das soziale Netzwerk Facebook, das seinen Europasitz in Irland hat, muss sich ein Verbraucher bisher an den irischen Datenschutzbeauftragten wenden. Künftig kann er dies beim nationalen Beauftragten tun, der Kontakt zu seinem irischen Kollegen aufnimmt.

3. Was ändert sich für Nutzer sozialer Netzwerke?

Sie müssen eindeutig zustimmen, dass sie mit der Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind - oder dass sie dies ablehnen. Schon heute willigen Kunden in endlos lange Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein, oft ohne sie gelesen zu haben. Das EU-Parlament fordert, dass künftig zusätzlich Symbole verständlich erklären, was mit den Daten passiert. Der EU-Ministerrat hat dies aber nicht vorgesehen. Konsumenten bekommen das Recht auf Mitnahme von Daten wie Mails, Fotos oder Kontakten. Wer etwa von Facebook zu Google+ wechselt, dem muss Facebook seine persönlichen Daten mitgeben.

4. Haben Nutzer ein "Recht auf Vergessen"?

Ja. Sie sollen das Recht haben, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- oder Berufsleben sowie Fotos im Web löschen zu lassen. Sie können auch von Suchmaschinen wie Google verlangen, Verweise bei der Online-Suche zu Inhalten, die das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz verletzen, zu entfernen.

5. Können Daten noch beim Geheimdienst landen?

Datensicherheit ist in Zeiten des US-Geheimdienstes NSA so eine Sache. Das EU-Parlament verlangt, dass Firmen Daten nicht an Behörden in Nicht-EU-Staaten geben dürfen. Wenn etwa US-Behörden Daten aus Europa verlangen, müsste eine Firma im Voraus die Einwilligung des in Europa zuständigen nationalen Datenschutzbeauftragten einholen. Im Text der EU-Staaten steht dies aber nicht.

6. Was, wenn man sich nicht an die Regeln hält?

Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen ihnen hohe Strafen von bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Das EU-Parlament verlangt sogar Bußgelder von bis zu fünf Prozent oder 100 Millionen Euro. Damit sollen vor allem Internetriesen wie Google oder Facebook abgeschreckt werden, auf die Milliardenstrafen zukämen. Die Regeln würden nämlich auch für US-Firmen gelten.

7. Gibt es Kritik an den Vorschlägen?

Ja, große Teile der freien Wirtschaft und insbesondere der Internetbranche wettern gegen die neuen Datenschutzregeln. Sie befürchten Fesseln, die ihnen das Geschäft verderben. Kritik kommt etwa vom deutschen Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). Der Industrie-Dachverband "Business Europe" warnt vor negativen Folgen für das Wirtschaftswachstum. Das Europabüro vom "Interactive Advertising Bureau" (IAB) mit Google als Mitglied wirft der EU Realitätsferne vor.

8. Warum stimmte Österreich gegen den Entwurf?

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) begründete dies mit dem sehr hohen geltenden Datenschutzniveau in Österreich. Dieses dürfe nicht verwässert werden. Konkret stößt sich Österreich auch daran, dass das Prinzip der "Datensparsamkeit", also die Maxime so wenig Daten wie möglich zu sammeln im aktuellen Entwurf gegenüber 1995 aufgeweicht wurde. Zudem sieht die neue Verordnung die Möglichkeit der Datenweitergabe an Drittstaaten auch ohne die Zustimmung der betroffenen Person vor, wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Zu wenig Klarheit moniert Wien auch in der Frage der Verwendung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen oder wenn es um Bonitätsdatenbanken von Schuldnern geht.

9. Wie geht es jetzt weiter?

Nach der Entscheidung der EU-Staaten muss noch ein Kompromiss mit dem Europaparlament gefunden werden. EU-Diplomaten erwarten frühestens bis Jahresende eine Einigung. Die Verordnung gilt nach zwei Jahren Übergangszeit in allen EU-Staaten.

Quelle: Eskin

Die EU eröffnet Verfahren gegen Google (Medien)

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Die EU eröffnet Verfahren gegen Google

Die Aufsichtsbehörden der Europäischen Union haben die Anschuldigungen gegen Google öffentlich gemacht, bei denen es sich um den Vorwurf handelt, dass das Unternehmen gegen die herrschenden Antikartell-Gesetze in Europa verstoße.

 

Europa Flagge

In jüngster Vergangenheit wurden insgesamt drei Versuche gemacht, den Disput zwischen der EU und dem Weltkonzern beizulegen, allerdings führte keiner davon zu einer Beilegung der Auseinandersetzung. Die formelle Beschwerde, die aus diesem Grund am 15. April eingereicht wurde, stellt somit den ersten Fall überhaupt dar, in der eine Behörde ein offizielles Antikartell-Verfahren gegen das Suchmaschinen-Unternehmen eröffnet hat.

In einer Stellungnahme von Seiten der EU hieß es: “Google positioniert und präferiert systematisch den eigenen Shopping-Vergleichs-Service in den allgemeinen Suchergebnis-Seiten; unabhängig von seinen Vorzügen.” Ein Bericht der Aufsichtsbehörde legt den Schluss nahe, dass diese Praxis bereits seit 2008 ausgeführt wird.

Die Europäische Kommission in Brüssel erklärte zudem zusätzlich: “Die Kommission ist besorgt, dass Internetnutzer nicht notwendigerweise die relevantesten Ergebnisse zu ihrem Suchauftrag angezeigt bekommen – auf Kosten von Konsumenten und Konkurrenz-Unternehmen sowie weiterer Innovationen.”

Google hat einen hochgradig respeketablen Ruf, was die Sicherstellung von stetig aktualisierten Algorithmen zur Anzeige von Suchergebnissen angeht, und der schädliche SEO-Taktiken davon abhalten soll niedrig angesehene Webseiten auf den oberen Suchergebnis-Rängen Platz nehmen zu lassen. Die häufigen Google-Updates, deren eigentliches Ziel es ist natürliche Suchergebnisse zu gewährleisten und Unternehmen zu schützen, haben zumindest zwischenzeitlich Internetseiten bestraft, die lediglich kleine SEO-Fehler begangenen haben.

Ein Gebiet, dass hierbei von diesen Strafen Googles ganz besonders betroffen ist, sind solche Seiten, die als “Erwachsenen-Seiten” gekennzeichnet werden. Während einige dieser Seiten in der Tat unangemessenen Inhalt aufweisen, halten sich andere, wie etwa Online-Casino-Seiten, hingegen durchaus an die europäischen Vorschriften. Ein Beispiel hierfür ist de.SpinPalace.com, das sich explizit an die Richtlinien der EU zum regulierten Glücksspiel hält, gleichwohl einzelne Länder natürlich eigene Gesetzesvorschriften besitzen können. Im Allgemeinen ist überwachtes und reguliertes Online-Glücksspiel in Europa wesentlich zugänglicher als in Ländern wie China oder den USA; vielleicht ein wesentliches Motiv für die Entscheidung der EU gerichtlich gegen Google vorzugehen.

Die Vorsitzende der Antikartell-Behörde der EU, Margrethe Vestager, versicherte, dass “Google sehr gute Produkte besitzt” und betonte, dass nicht die Dominanz des Unternehmes das Problem sei, sondern vielmehr die Vorteilsnahme aus eben jener Dominanz.

Googles Vizepräsident Amit Singal gab daraufhin bekannt, dass “Google keinen Anlass für einen unmittelbaren Einspruch sieht, sondern sich stattdessen darauf freut ein ausführliches Plädoyer in den nächsten Woche auszuarbeiten.”

Der Rechtsstreit wird ohne Zweifel einige Zeit in Anspruch nehmen, in welcher zahlreiche Akteure mit verschiedensten Hintergründen sowohl für, als auch gegen Google kämpfen werden. Für die EU wird es nichtsdestotrotz vor allem darum gehen, dass sich Unternehmen, unabhängig von ihrem geographischen Ursprung, an die existierenden Regeln und Vorschriften halten. “Dieser Fall hat nichts damit zu tun, ob ein Konzern aus Amerika, Japan oder woher auch immer stammt”, betonte Vestager. “Wenn man auf dem europäischen Markt konkurrieren möchte, so gilt es sich auch an die EU-Regeln zu halten.”  


26 Artikel (4 Seiten, 8 Artikel pro Seite)

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